
ist die Gesetzgebung des 19. Jh.s zur Beseitigung grundherrschaftlicher Rechte mit oder ohne Entschädigung. Dazu erlässt der Staat Preußen am 9. 10. 1807 das Edikt betreffend den erleichterten Besitz des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner, welches die persönliche Abhängigkeit der Bauern von den Grundherren en...
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