[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. 1. Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, durch Heilen abgesondert werden, heilen und abfallen. Der Ausschlag heilet ab. Die Blattern sind abgeheilet. 2 Activum, durch Beförderung des Heilens zum Abfallen bringen. Dieses Pflaster wird die Blattern schon abheilen. Daher die Abheilu... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_391