[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. welches aber nur im Infinitiv mit dem Zeitworte lassen üblich ist, eine Person oder Sache einem andern auf sein Verlangen aushändigen. Einen Gefangenen abfolgen lassen. Er will mir das Meinige nicht abfolgen lassen. Wenn einige dafür verabfolgen sagen, so ist solches eine... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_289