[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. nicht barmherzig, d. i. Fertigkeit besitzend, aus anderer Noth keine Unlust zu empfinden, dabey unempfindlich zu seyn, und darin gegründet. Ein unbarmherziger Richter. Umbarmherzig seyn. Ein unbarmherziges Gemüth. Unbarmherzig mit jemanden umgehen. Ein unbarmherziges...
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(Text von 1910) Hart
1). Unbarmherzig
2). Hart ist jeder, auf den der Schmerz eines andern keinen Eindruck macht.
Unbarmherzig deutet einen stärkeren Grad an. Die
Härte wird zur
Unbarmherzigkeit, wenn sie auch da ohne Mitleid und tätige Teilnahme bleibt, wo diese un...
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