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Abfindung (Renten) Bedeutung
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Abfindung (Renten)
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung können mit Ausnahme von Witwen-/Witwerrenten bei Wiederheirat nicht abgefunden (kapitalisiert) werden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40185
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