Abfindungsgeld Bedeutung

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Abfindungsgeld

Abfindungsgeld Logo #4200318. Jh. zur Abfindung bestimmte Geldsumme, so z.B. zur Befreiung des Lehns nach Adelung I. 37 oder zur Ablösung der Klingelbeutelgaben nach Gutzeit,Livl. I. 6 unter Berufung auf handschriftliche Rigaer Rechenschaftsberichte
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