[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Mit heißem Wasser wegbringen. Die Federn, die Haare abbrühen; und dann auch metonymisch, ein Huhn, ein Schwein abbrühen, demselben die Federn, die Haare abbrühen. 2) Gehörig brühen. Das Kraut wohl abbrühen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_117