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Abandonrecht Logo #42000 Das Abandonrecht oder Preisgaberecht ist das Recht eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), seinen Geschäftsanteil zur Verfügung zu stellen, wenn er eine Pflicht zur unbeschränkten Nachschusszahlung nicht erfüllen kann oder will. Anders als bei einer in der Gesellschaftssatzung festgelegten beschränkten Nachs...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Abandonrecht

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Abandonrecht Logo #40010Das Abandonrecht ist das Recht eines Gesellschafters einer GmbH, anstatt der Nachschußpflicht nachzukommen, seinen Gesellschaftsanteil zur Verfügung zu stellen. Das Abandonrecht kann nur bei der unbeschränkten Nachschußpflicht zur Anwendung kommen.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/abandonrecht.php

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Abandonrecht Logo #42709(Börse & Finanzen) Abandonrecht ist grundsätzlich eine Option, auf ein bestimmtes Recht zu verzichten. Es bedeutet In Bezug auf: 1. Börsentermingeschäfte: Das Recht, am Prämienerklärungstag vom Kauf bzw. der Lieferung einer kontrahierten (bestellten) Aktie zurückzutreten. 2. Aktienrecht: Das Re...
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/31/abandonrecht/

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Abandonrecht Logo #42880Bezeichnung für das Recht eines Gesellschafter s einer GmbH, seinen Anteil zur Verfügung zu stellen, um einer Nachschusszahlung zu entgehen. Eine GmbH kann auf zwei Wegen ihr Eigenkapital erhöhen: Entweder nimmt sie einen neuen Gesellschafter auf oder sie vereinbart eine Nachschusszahlung, die aber in der Satzung festgeschrieben sein muss. I...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/abandonrecht/abandonrecht.htm
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