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Suchen: Ehebruch

  1. Ehebruch
    Ehebruch wird in der Ethnologie und der Anthropologie als das Eingehen gesellschaftlich nicht geduldeter außerehelicher Beziehungen definiert. Vor allem in Gesellschaften mit patrilinearen Gesellschaftsordnungen wird Ehebruch der Frau streng bestraft. In matrilinearen Gesellschaften hingegen, in d...
    Gefunden auf http://de.wikipedia.org/wiki/Ehebruch

  2. Ehebruch
    ist der zumindest bedingt vorsätzliche Vollzug des Beischlafs eines Ehegatten mit einer dritten Person anderen Geschlechts. Der wohl zunächst privat geahndete E. (der Frau), dem nach der Bibel die Steinigung folgt (1. Moses 38,24), wird seit Augustus (63 v. Chr. - 14 n. Chr.) strafbar. Bei den Ger...
    Gefunden auf http://koeblergerhard.de/zwerg-index.htm

  3. Ehebruch
    (Bibel) Da ein Mann nach alttestamentlichem Recht die Mehrehe gestattet war (Gen 30,1-22), konnte er mit einer sexuellen Beziehung zu einer anderen verheirateten Frau nur deren Ehe brechen, nicht aber die eigene. In diesem Fall wurde das »Besitzrecht« des Ehemanns angetastet und...
    Gefunden auf http://www.relilex.de/artikel.php?id=691

  4. Ehebruch
    Unter Ehebruch versteht man jede außereheliche Beziehung zwischen Mann und Frau, von denen mindestens eine Person verheiratet ist. Dieser Begriff wird zumindest im deutschsprachigen Raum jedoch kaum noch verwendet. Er ist in der Regel durch die Begriffe »Fremdgehen« oder »Seitensprung...
    Gefunden auf http://www.relilex.de/artikel.php?id=825

  5. Ehebruch
    Eine der Formen sexueller Betätigung, die vom Christentum entschieden abgelehnt werden, ist der E., der Geschlechtsverkehr einer verheirateten Person mit einer von ihrem Ehepartner verschiedenen andersgeschlechtl. Person. Eine sich aufgeklärt gebende 'neue Moral' wirbt um das Ver...
    Gefunden auf http://stjosef.at/morallexikon/ehebruch.

  6. Ehebruch
    Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr eines Ehegatten; nach deutschem (seit 1969), schweizerischem (seit 1989) und österreichischem (seit 1996) Recht nicht mehr strafbar.
    Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/42134

  7. Ehebruch
    Ehebruch (mhd. ebruch, ebrechunge, überhuor; lat. adulterium, v. 'ad alterum se conferre' = 'sich einem anderen hingeben': Beischlaf eines Ehegatten mit einer dritten Person anderen Geschlechts.) Gemäß biblischer Vorschrift (Deuteronomium 22, 21) waren ehebrecherische Ehefrauen und Verlobte, die...
    Gefunden auf http://www.mittelalter-lexikon.de/

  8. Ehebruch
    Ehebruch ist die juristische Bezeichnung für den Geschlechtsverkehr eines Ehepartners mit einer Person außerhalb der Ehe. In der Bibel wird das Wort †žUnkusch†œ mit †žEhebruch†œ gleichgesetzt. (†žDu sollst nicht unkeusch sein†œ=†œDu sollst nicht ehebrechen†œ). Während in der heutigen Zeit angenommen wird, d...
    Gefunden auf http://www.lechzen.de/Lexikon/Ehebruch

  9. Ehebruch
    Ehebruch (Adulterium), die wissentliche Verletzung einer bestehenden Ehe durch den außerehelichen Beischlaf solcher Personen, von denen mindestens die eine verheiratet ist. Leben in einem solchen Fall beide Personen in verschiedenen Ehen, werden also durch den E. zwei Ehen verletzt, so spricht man ...
    Gefunden auf http://www.retrobibliothek.de/retrobib/s

  10. Ehebruch
    • außerehelicher Geschlechtsverkehr eines Ehegatten; in Deutschland seit 1969, in der Schweiz seit 1989 und in Österreich seit 1996 nicht mehr strafbar.
    • E¦he¦bruch [m. 2 ] Verletzung der Ehe, Bruch der ehelichen Treue durch außerehelichen Geschlechtsverkehr; (einen) E. begehen

    Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/42303

  11. Ehebruch
    Eine der Formen sexueller Betätigung, die vom Christentum entschieden abgelehnt werden, ist der E., der Geschlechtsverkehr einer verheirateten Person mit einer von ihrem Ehepartner verschiedenen andersgeschlechtl. Person. Eine sich aufgeklärt gebende 'neue Moral' wirbt um das Verständnis für die sexuelle Betätigun...
    Gefunden auf http://stjosef.at/morallexikon/ehebruch.

  12. Ehebruch
    In der Ethnologie und der Anthropologie wird als Ehebruch das Eingehen gesellschaftlich nicht geduldeter außerehelicher Beziehungen definiert. In Europa versteht man, im Kontrast zum bloßen Fremdgehen (Seitensprung), unter Ehebruch meist eine außereheliche sexuelle Beziehung zwischen zwei Personen, von denen wenigstens eine verheiratet ist.
    Gefunden auf http://www.liebewohl.de/inhalt/glossar.h


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21. Mai 2012

Was heute geschah:
Die FIFA wurde am 21. Mai 1904 in Paris gegründet. Als Gründerväter gelten der Niederländer Carl Anton Wilhelm Hirschmann und der Franzose Robert Guérin. Gründungsmitglieder waren die nationalen Fußballverbände der Schweiz, Dänemarks, Frankreichs, der Niederlande, Belgiens und Schwedens, wobei die Gründungsmitglieder in einigen Fällen nicht den heute existierenden Verbänden entsprachen, sowie Spanien, allerdings nicht durch einen Verband, sondern vom Madrid Football Club (dem heutigen Real Madrid) vertreten. Der Deutsche Fußball-Bund trat der FIFA noch am Gründungstag telegrafisch bei. In den nächsten Jahren kamen weitere nationale Verbände hinzu. Der erste große internationale Fußballwettbewerb fand während der Olympischen Sommerspiele 1908 in London statt. mehr lesen

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