Kopie von `Euler Hermes - Kreditversicherung`

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Kategorie: Wirtschaft und Finanzen > Kreditversicherung
Datum & Land: 27/06/2010, De.
Wörter: 112


Betrug
Betrug liegt vor, wenn folgende Tatbestandsmerkmale gegeben sind

Basel II
Als Basel II werden die Eigenkapitalvorschriften bezeichnet, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagen wurden. Gemäß den EU-Richtlinien müssen diese Vorgaben seit dem 1. Januar 2007 in den EU-Mitgliedsstaaten für alle Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden.

Bankauskunft
Auskunft, die z.B. ein Lieferant über seinen (potentiellen) Kunden von seiner Hausbank einholt. Diese erhält die Information direkt von der Bank des Kunden oder von der Schufa, einem Infopool der Banken.

Bauhandwerkersicherung
§648a BGB - Der Unternehmer eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon kann vom Besteller Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen, die mit 10 vom Hundert des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind, verlangen.

AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen.

Asset Backed Securities
Bei einem forderungsbesicherten Wertpapier (engl. asset-backed security) handelt es sich um eine alternative Finanzierungsform. Das Wertpapier hat dabei Zahlungsansprüche gegenüber einer Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) zum Gegenstand. Gedeckt (backed) werden die Zahlungsansprüche über einen Bestand aus Forderungen (assets), die auf die SPV übertragen werden. Verkäufer der Forderungen sind in der Regel Banken, die damit ihre Kreditforderungen handelbar machen.

Anbietungsgrenze
Anbietungsgrenze ist die Grenze zwischen den "kleinen" Kunden des Versicherungsnehmers, die pauschal versichert sind, und seinen "großen" Kunden, die dieser der Kreditversicherung namentlich nennt.

Antragsstellung
Der Versicherungsnehmer fordert den Versicherer durch Anträge auf, z.B. neue Kunden in den Versicherungsschutz einzubeziehen (Einschlussantrag), Kreditziele zu ändern oder Versicherungssummen zu erhöhen (Änderungsantrag).

Annahme
Annahme bedeutet, dass der Kreditversicherer die vom Versicherungsnehmer beantragte Versicherungssumme für Forderungen gegen einen seiner Kunden annimmt, d.h., Versicherungsschutz in der vom Versicherungsnehmer gewünschten Höhe bietet.

Anbietungspflicht
Mit dem Versicherungsvertrag hat sich der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle Ihre Forderungen an alle seine Kunden (ab einer festgelegten Forderungsgröße) in die Versicherung einzubeziehen. Ausgenommen hiervon können vertraglich definierte "Herausnahmen" sein.

Antragssumme
(AS) Antragssumme = Summe, die der Versicherte beim Versicherer für Forderungen gegen ein Kundenunternehmen beantragt.

Ablehnung
Unter Ablehnung ist die Ablehnung des Versicherungsschutzes für Forderungen gegen einen Kunden zu verstehen. Ablehnungen spricht ein Kreditversicherer nur aus, wenn er nach sorgfältigen Recherchen die Bonität oder Zuverlässigkeit eines Kunden des Versicherungsnehmers für nicht ausreichend hält.