Kopie von `Kleines Lexikon der Gefahrgut-Begriffe`

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Kategorie: Technik und Industrie > Gefahrgut-Begriffe
Datum & Land: 04/05/2009, De.
Wörter: 102


Abfälle
(im Gefahrgutrecht) Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände, für die keine unmittelbare Verwendung vorgesehen ist, die aber befördert werden zur Aufarbeitung, zur Deponie oder zur Beseitigung durch Verbrennung oder durch sonstige Entsorgungsverfahren.

Absender
Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender gemäß diesem Vertrag.

ADN
Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Voie de Navigation Intérieure (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen).

ADNR
Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Voie de Navigation Intérieure Rhin (Europäisches Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf dem Rhein).

ADR
Accord Européen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

ADR-Schein
Bescheinigung, durch die Fahrzeugführer nachweisen, dass sie an einer besonderen Schulung teilgenommen und die Prüfung bestanden haben. Wird von der zuständigen Behörde ausgefüllt.

ASV
Ausschuss Stoffe/Verpackungen des Gefahrgutverkehrsbeirates.

Aufsetztank
Tank mit Fassungsraum größer als 450 Liter (ausgenommen festverbundene Tanks, Tankcontainer und Teile eines Batterie-Fahrzeugs, der in leerem Zustand auf- und abgenommen wird.

Ausrüstung
Gegenstände für erste Hilfsmaßnahmen nach Unfällen (8.1.5 ADR und Unfallmerkblatt).

Außenverpackung
äußerer Schutz einer Kombinations- oder zusammengesetzten Verpackung, einschließlich der Stoffe mit aufsaugenden Eigenschaften, der Polsterstooffe und aller anderen Bestandteile, die erforderlich sind, um Innengefäße oder Innenverpackungen zu umschließen und zu schützen.

BAG
Bundesamt für Güterverkehr.

BAM
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

Batterie-Fahrzeug
besteht aus Elementen, die durch ein Sammelrohr miteinander verbunden und dauerhaft auf einer Beförderungseinheit befestigt sind.

Bauartzulassung
Zulassung von Verpackungen nach Prüfung durch die zuständige Behörde.

Beauftragte Person
wer im Auftrag des Unternehmers oder des Inhabers des Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften erfüllt.

Bedecktes Fahrzeug
offenes Fahrzeug, das zum Schutz der Ladung mit einer Plane versehen ist.

Beförderer
Unternehmen, dass die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag durchführt.

Beförderung
umfasst im Gefahrgutrecht die Ortsveränderung, die Übernahme und Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung.

Befüller
Unternehmen, das die gefährlichen Güter in einen Tank (Tankfahrzeug, Aufsetztank, ortsbeweglicher Tank oder Tankcontainer), in ein Batterie-Fahrzeug oder MEGC und/oder in ein Fahrzeug, Groß- oder Kleincontainer für Güter in loser Schüttung einfüllt.

BLFA
Bund-Länder-Fachausschuss.

BMVBS
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

CEFIC
Internationaler Chemieverband.

Container
Beförderungsgerät mit einem Fassungsraum von mindestens einem Kubikmeter, das zu dauerhafter Verwendung bestimmt und deshalb genügend widerstandsfähig ist, nach seiner besonderen Bauart dazu bestimmt, die Beförderung von Gütern durch ein oder mehrere Beförderungsmittel zu erleichtern. Der Begriff Container schlie&...

CSC
Internationales Übereinkommen über sichere Container, in der jeweils geltenden Fassung herausgegeben von der Internationalen Seeschiffahrtsorganisation (IMO).

Diagnostische Proben
u.a. Ausscheidungsstoffe, Sekrete, Blut und Blutbestandteile, Gewebe und Gewebeflüssigkeiten von Mensch und Tier, die zu Untersuchungs- und Forschungszwecken befördert werden.

Dichtheitsprüfung
Prüfung, bei der die Dichtheit eines Tanks, einer Verpackung oder eines Großpackmittels (IBC) sowie der Ausrüstung oder der Verschlusseinrichtungen geprüft wird.

Druckgaspackung
nicht nachfüllbares Gefäß, das den Vorschriften des Abschnitts 6.2.4 ADR entspricht, aus Metall, Glas oder Kunststoff hergestellt ist, ein verdichtetes, verflüssigtes oder gelöstes Gas mit oder ohne einen flüssigen, pastösen oder punlverförmigen Stoff enthält und das mit einer Entnahmeeinrichtung ausgerüstet ist, die ein Ausstoßen des Inhalts in Fo...

DruckbehV
Druckbehälterverordnung.

EBA
Eisenbahnbundesamt.

Einzelverpackung
Packstücke, die keine Innenverpackung benötigen, um ihre Behälterfunktion während des Transportes zu erfüllen.

EmS
Emergency Schedules (Maßnahmen für Gefahrgutunfälle auf Schiffen; Gruppenunfallmerkblätter).

Fahrwegbestimmung
Festlegen einer Fahrtroute für Transporte von Gütern der Anlage 1 GGVSE oder von bestimmten entzündbaren Stoffen der Gefahrklasse 3 durch die Straßenverkehrsbehörde nach GGVSE. In einigen Bundesländern per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Fahrzeug
alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (Basisfahrzeug, Batteriefahrzeug, bedecktes, gedecktes, offenes Fahrzeug, Tankfahrzeug).

Feinstblechverpackungen
Verpackungen mit rundem, elliptischem, rechteckigem oder mehreckigem Querschnitt (auch konisch) sowie Verpackungen mit kegelförmigem Hals oder eimerförmige Verpackungen aus Metall mit einer Wanddicke unter 0,5 mm, mit flachem oder gewölbtem Boden, mit einer oder mehreren Öffnungen (keine Kanister oder Fässer).

N.A.G.-Eintragung
nicht anderweitig genannt, eine Sammelbezeichnung für Stoffe, Lösungen, Gemische, Gegenstände, die in der Stoffaufzählung des ADR nicht namentlich genannt werden.

FIBC
Flexible Intermediate Bulk Container, Bezeichnung für flexible Großpackmittel. Setzen sich zusammen aus Bedienungsausrüstungen und Handhabungsvorrichtungen sowie dem Packmittelkörper aus Folie, Gewebe oder einem anderen flexiblen Werkstoff gebildet wird.

Flüssige Stoffe
Gefährliche Güter mit einem Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn von 20°C oder darunter bei einem Druck von 101,3 kPa.

Flammpunkt
die Temperatur, bei der sich auf der Oberfläche von brennbaren Flüssigkeiten entzündbare Dämpfe bilden, dient als Kriterium zur Beschreibung der Gefahr von brennbaren Flüssigkeiten.

Flaschenbündel
ortsbewegliche Einheiten aus Flaschen, die untereinander mit einem Sammelrohr verbunden und dauerhaft befestigt sind.

Gase
Stoffe, die bei 50°C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3 bar) haben oder bei 20°C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.

GbV
Gefahrgutbeauftragtenverordnung.

Gefahrgut
Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren ausgehen k&...

Gefahrgut-Verkehrs-Beirat
Gremium, das mit dem BMVBS vor Erlass von Rechtsverordnungen im Gefahrgutbereich Sachverständige bestimmter Sicherheitsbehörden und die beteiligte Wirtschaft anhört.

Gefahrstoff
im Chemikaliengesetz bezeichnete Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse. Sie sind explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, giftig, sehr giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibiliserend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd od...

Gefahrzettel
System zur Kennzeichnung von Verpackungen und Fahrzeugen, die gefährliche Güter enthalten.

GGBefG
Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz).

GGVBinSch
Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt.

GGVSE
Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn.

GGVSee
Gefahrgutverordnung See.

Großpackmittel
IBC, starre oder flexible transportable Verpackung, die nicht in 6.1 ADR aufgeführt ist und einen Fassungsraum von höchstens 3 Kubikmetern für feste und flüssige Stoffe der Verpackungsgruppe II und III, von höchstens 1,5 Kubikmetern für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese in flexiblen IBC, Kunststoff-IBC...

IAEA
International Atomic Energy Agency (Internationale Atomenergie-Behörde).

IATA-DGR
International Air Transport Association-Dangerous Goods Regulation (Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr des internationalen Verbandes der Fluggesellschaften)

IBC
Intermediate Bulk Container, Bezeichnung für Großpackmittel. (siehe dort)

ICAO-TI
International Civil Aviation Organization-Technical Instructions (Technische Anweisungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation).

IMDG-Code
International Maritime Dangerous Goods-Code (Empfehlung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO über gefährliche Güter).

IMO
International Maritime Organization (Internationale Seeschiffsorganisation).

Innenverpackung
Verpackung, für deren Beförderung eine Außenverpackung erforderlich ist.

Kanister
Verpackung aus Metall oder Kunststoff mit rechteckigem oder mehreckigem Querschnitt, mit einer oder mehreren Öffnungen.

Kemler-Zahl
auf Warntafeln die obere Nummer; bezeichnet die Gefahr, die von dem Gut ausgeht.

Kennzeichnung
zeigt auf Verpackungen an, dass diese Verpackungen bauartgeprüft sind und in der Herstellung bestimmten Voraussetzungen entsprechen; für Fahrzeuge, Container, Tanks, Versandstücke gibt es Regelungen zur Kennzeichnung, mit deren Hilfe auf die Gefahren aufmerksam gemacht wird, die vom beförderten Gut ausgehen.

Kombinationsverpackungen
bestehen aus einem Innengefäß und einer Außenverpackung, beide Teile bilden nach ihrem Zusammenbau eine untrennbare Einheit, die als Einheit gelagert, gefüllt, befördert und entleert wird.

KrW/AbfG
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Label
(engl.) Bezeichnung für Gefahrzettel. System zur Kennzeichnung von Verpackungen und Fahrzeugen, die gefährliche Güter enthalten.

LBA
Luftfahrtbundesamt zuständig für Umsetzung und Ausführung der Gefahrgutvorschriften im Lufttransport.

Limited Quantities
Kleinstmengen gefährlicher Güter, die besonders verpackt werden und dann von Vorschriften des ADR freigestellt sind.

Lose Schüttung
Beförderung eines festen Stoffes ohne Verpackung.

MEGC
Multi Element Gascontainer.

MFAG
Medical First Aid Guide, medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern.

MoU
Memorandum of Understanding.

Multilaterale Vereinbarung
Vereinbarungen zwischen RID-/ADR-Staaten, mit denen Abweichungen von den Vorschriften von RID/ADR ermöglicht werden.

OCTI
Zentralamt für den Internationalen Eisenbahnverkehr, Bern, verantwortlich für die Erarbeitung des RID.

Offenes Fahrzeug
Fahrzeug, dessen Ladefläche offen oder nur mit Seitenwänden und einer Rückwand versehen ist.

Orange Book
umgangssprachliche Bezeichnung für die 'UN-Empfehlungen zum sicheren Transport gefährlicher Güter'.

Ortsbeweglicher Tank
multimodaler Tank, der, wenn er für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 verwendet wird, einen Fassungsraum von mehr als 450 Litern hat.

Packmittelkörper
eigentlicher Behälter einschließlich der Öffnungen und deren Verschlüsse, ohne Bedienungsausrüstung.

Proper Shipping Name
richtige Versandbezeichnung.

Prüfdruck
höchster effektiver Druck, der während der Druckprüfung im Tank entsteht.

Rekonditionierte Verpackung
Verpackungen, besonders Metallfässer, die bereits gebraucht und nach bestimmten Vorgaben des ADR wieder aufbereitet wurden.

RID
Réglement International Concernant le Transport des Marchandises Dangereuses par Chemins de Fer (Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn).

RSE
Richtlinie Straße Eisenbahn.

Sachkunde
... hat ein Gefahrgutbeauftragter, wenn er ausreichende Kenntnisse über die für seinen Bereich maßgebenden Vorschriften über gefährliche Güter hat. Die Kenntnisse müssen durch eine besondere Schulung erworben sein.

Sack
flexible Verpackung aus Papier, Kunststofffolien, Textilien, gewebten oder anderen geeigneten Werkstoffen.

Sammeleintragung
definierte Gruppe von Stoffen oder Gegenständen.

Sammelsendung
besteht aus mehreren Packstücken verschiedener Versender.

Schriftliche Weisungen
Unfallmerkblätter. Sie enthalten Hinweise für das Verhalten bei Unfällen oder Zwischenfällen, die sich während der Beförderung ereignen können, zum Beispiel zur Art der Gefahr, zu den erforderlichen ersten Maßnahmen und zur Ausrüstung, die für diese ersten Maßnahmen benötigt wird.

Sofortmaßnahme
Anordnung des BMVBS, durch die die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter untersagt oder nur unter Bedingungen und Auflagen gestattet wird, weil sich die geltenden Sicherheitsvorschriften als unzureichend zur Einschränkung der von der Beförderung ausgehenden Gefahren herausgestellt und eine Änderung der Rechtsvorsch...

SOLAS
International Convention for the Safety of Life at Sea (Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See).

Tank
Tankcontainer oder Tank mit einem Fassungsraum von mehr als einem Kubikmeter, der ein festverbundener Tank, ein Aufsetztank oder ein Element eines Batterie-Fahrzeugs sein kann.

Tankcontainer
Beförderungsgerät einschließlich Tankwechselaufbauten, das der Begriffsbestimmung der Container entspricht und so gebaut ist, dass es flüssige, pulverförmige oder körnige Stoffe aufnehmen kann und einen Fassungsraum von mehr als 0,45 Kubikmetern, für Stoffe der Klasse 2 von mehr als 1.000 Litern, hat.

Tankfahrzeug
Fahrzeug mit einem oder mehreren festverbundenen Tanks zur Beförderung von Flüssigkeiten, Gasen, pulverförmigen oder körnigen Stoffen.

TUIS
Transport-Unfall-Informationssystem der Chemischen Industrie.

Umgang
Herstellen einschließlich Gewinnen oder das Verwenden im Sinne des Chemikalienrechts.

Umverpackung
Umschließung, die von einem Absender für die Aufnahme von mehreren Versandstücken und für die Bildung einer Einheit zur leichteren Handhabung und Verladung während der Beförderung verwendet wird, z.B. Versandstücke auf einer Palette, die mit einer Schrumpffolie gesichert sind.

UN-Nummer
vierstellige Ziffer zur Kennzeichnung eines gefährlichen Stoffes, einer Stoffgruppe oder eines Gegenstandes.

VbF
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten.

Verlader
Unternehmen, das die gefährlichen Güter in ein Fahrzeug oder einen Großcontainer verlädt.

Verpacker
Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen einschließlich Großverpackungen und Großpackmittel einfüllt und gegebenenfalls die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet.

Verpackung
Gefäße und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit das Gefäß seine Behältnisfunktion erfüllen kann.

Versandstück
versandfertiges Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus Verpackung und Inhalt.

ZKR
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt.