Kopie von `Kleines Lexikon der Unfallversicherung`
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Kategorie: Wirtschaft und Finanzen > Unfallversicherung
Datum & Land: 31/12/2008, De.
Wörter: 68
Alleinarbeit
Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.
Arbeitsablauf
Arbeitsablauf bezeichnet die räumliche und zeitliche Abfolge des Zusam-menwirkens von Mensch, Arbeitsmittel, Material, Energie und Informationen an einem bestimmten Arbeitsplatz.
Arbeitsmedizinische Dienste
Unternehmer werden durch das 'Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit' (ASiG) verpflichtet, Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde als Betriebsärzte zu bestellen. Kleinere Betriebe bedienen sich externer Betriebsärzte. Diese können als niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis oder als angestell...
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden.
Arbeitsschutzausschuss
Muss in Betrieben mit Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber bestellt werden; berät über Unfallverhütung im Betrieb.
Arbeitssicherheitsgesetz
Regelt Aufgaben und Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften.
Arbeitsstättenverordnung
Mit Arbeitsstätten-Richtlinien. Regelt Anforderungen an Arbeitsstätten.
Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tä-tigkeit. Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
Arbeitsverfahren
Arbeitsverfahren ist die Gesamtheit der Tätigkeiten von Versicherten zur Erzielung eines bestimmten Arbeitsergebnisses.
Aufsichtführende Person
Aufsichtführende Person ist eine zuverlässige, mit der Arbeit vertraute und auch weisungsbefugte Person. Diese beaufsichtigt und überwacht die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten. Hierfür muss sie ausreichende fachliche Kenntnisse besitzen.
Aufsichtspersonen
Aufsichtspersonen sind die von den Unfallversicherungsträgern beschäf-tigten Personen, die die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe in den Betrieben überwachen und die Versicherten und Unternehmer in allen Fragen...
Berufsgenossenschaften
Bei ihnen sind Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Sie gehören wie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zum System der gesetzlichen Unfallversicherung.
Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BGIA
Forscht, prüft und berät in allen wichtigen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind die Krankheiten, die ein Versicherter in Folge seiner Tätigkeit erleidet und die der Gesetzgeber als Berufskrankheit in einer staatlichen Verordnung (Berufskrankheiten - Verordnung) benannt hat.
Berufskrankheitenliste
(BK-Liste) Liste der als Berufskrankheiten anerkannten Erkrankungen.
Betriebsärzte
Beraten den Unternehmer in allen Fragen der Arbeitsmedizin.
BK-Gutachter
Gutachter, die aus Gründen der Qualitätssicherung bestimmte Kriterien erfüllen und eine oder mehrere Berufskrankheiten qualifiziert bewerten können, werden in ein Verzeichnis aufgenommen. Ein Verzeichnis der BK-Gutachter finden Sie hier.
Bundesverband der Unfallkassen
Dachverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
CE-Zeichen
Kennzeichen auf Geräten, Einrichtungen und Maschinen; weist die Einhaltung von Mindestanforderungen nach europäischen Richtlinien durch den Hersteller oder Einführer aus.
Deutscher Verkehrssicherheitsrat
(DVR) In Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern führt der DVR Programme zu sicherem Verhalten im Straßenverkehr durch.
DIN-Normen
Vom Deutschen Institut für Normung herausgegebene technische Regeln, deren Festlegungen überwiegend dem Gefahrenschutz dienen.
DIN/VDE-Bestimmungen
Allgemein anerkannte Regeln der Technik für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Durchgangsärzte
(D-Ärzte) sind niedergelassene oder an einem Krankenhaus tätige Ärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderer Erfahrung in der unfallmedizinischen Behandlung. Sie werden von den Unfallversicherungsträgern bestellt. D-Ärzte Versorgen einen Unfallverletzten und legen die Art der Weiterbehandlung fest. Ein Verzeichnis der Durch...
Einrichtungen
Einrichtungen sind insbesondere Gebäude oder Gebäudeteile und die für deren Betrieb notwendige Gebäudetechnik sowie die darin zu installierenden bzw. installierten Arbeitsmittel und Anlagen.
Eisenbahn-Unfallkasse
Ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die aus der früheren Bundesbahn und Reichsbahn sowie deren Sozialeinrichtungen hervorgegangenen Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen.
Ermächtigte Ärzte
(E-Ärzte) Dürfen spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen. Ein Verzeichnis der E-Ärzte finden Sie hier.
Ersthelfer, betriebliche
Werden auf Kosten der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ausgebildet.
Erste Hilfe
Muss vom Unternehmen organisiert werden.
EU-Richtlinien
Legen die Mindestanforderungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Europa fest.
Fachgruppen
Fachgremien, die zu allen übergeordneten Präventionsangelegenheiten, unter Berücksichtigung des öffentlichen Dienstes, Stellung nehmen, insbesondere BUK-Mitglieder beraten, in externen Gremien mitwirken und Musterregelungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ausarbeiten.mehr...
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Beraten Unternehmer, Vorgesetzte und Mitarbeiter über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Feuerwehr-Unfallkassen
Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf Freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren.
Finanzielle Leistungen
Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zahlen jährlich über 1,2 Milliarden EURO für Entschädigungsleistungen. Davon entfallen 49,6 Prozent auf Heilbehandlung und berufsfördernde Leistungen, 50,4 Prozent auf Renten und andere Geldleistungen.
Fremdunternehmen
Fremdunternehmen ist ein Unternehmen, das auf einer Betriebsstätte tätig wird, für die ein anderer Unternehmer verantwortlich ist. Fremdunternehmer können auch Subunternehmer sein.
Gefährliche Arbeiten
Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess zur Ermittlung von Gefährdungen und zur Bewertung der damit verbundenen Risiken.
Gefahrstoffverordnung
Regelt Herstellung, Kennzeichnung von und Umgang mit Gefahrstoffen.
Gegenseitige Gefährdungen
Gegenseitige Gefährdungen liegen vor, wenn sich die Tätigkeiten eines Versicherten auf einen Beschäftigten eines anderen Unternehmers so auswirken, dass die Möglichkeit eines Unfalls oder eines Gesundheitsschadens besteht.
Gemeindeunfallversicherungsverbände
Sind zuständig für Versicherte in den gemeindlichen Verwaltungen und Betrieben, in Privathaushalten, in Kindertageseinrichtungen und Schulen, deren Sachkosten von Gemeinden oder Gemeindeverbänden getragen werden.
Gerätesicherheitsgesetz
Legt die rechtlichen Anforderungen an die Beschaffenheit von Maschinen und technischen Arbeitsmitteln fest.
H-Ärzte
Versorgen einen Unfallverletzten und sind von der Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt befreit.
Grundsätze
(GUV-G) Grundsätze (GUV-G) sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z.B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.Die vom Bundesverband der Unfallkassen herausgegebenen Grundsätze finden Sie hier.
GS-Zeichen
Kennzeichen auf Geräten, Einrichtungen und Maschinen; weist eine Prüfung des Produktes durch autorisierte Stellen aus.
Informationen
(GUV-I) Informationen (GUV-I) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. Die vom Bundesverband der Unfallkassen herausgegebenen Informationen finden Sie hier.
Landesunfallkassen
Sind insbesondere zuständig für Versicherte in Verwaltungen und Betrieben der Länder und für Bildungseinrichtungen (gemeinnützige Tageseinrichtungen für Kinder, private Schulen und alle Hochschulen).
MAK-Werte
Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration ist die höchstzulässige Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff am Arbeitsplatz. Werte sind der jährlich erscheinenden MAK-Werteliste zu entnehmen.
Pflichtenübertragung
Pflichtenübertragung ist die Übertragung von Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Unternehmers aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Prävention
Vorbeugende Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.mehr...
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz
(GUV-R) dienen einerseits dazu, bestimmte staatliche Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften zu konkretisieren oder zu erläutern; andererseits können sie im Einzelnen auch Schutzzielangaben enthalten, die zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erforderlich sind.Die vom Bundesverband der ...
Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Umfasst die Regeln für Sicherheit und Gesundheitschutz (GUV-Regeln), Informationen der Unfallversicherungsträger (GUV-Informationen) und Grundsätze der Unfallversicherungsträger (GUV-Grundsätze).Das vom Bundesverband der Unfallkassen herausgegebene Regelwerk finden Sie hier.
Rehabilitation
Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft nach einem Unfall.mehr...
Rehabilitationsberater
Beraten und betreuen die Versicherten während des gesamten Rehabilitationsprozesses.
Schutzsysteme
Schutzsysteme sind Kombinationen von Schutzvorrichtungen, die mecha-nisch, elektrisch, elektronisch oder mittels programmierbarer elektronischer Einrichtungen gekoppelt sind.
Schutzvorrichtungen
Schutzvorrichtungen sind Sicherheitsbauteile, die zur Abwehr von Gefahren an Maschinen, Arbeitsmitteln und baulichen Einrichtungen angebracht sind. Dabei wird zwischen trennenden, fangenden, ortsbindenden und abweisenden Schutzvorrichtungen sowie Schutzvorrichtungen mit Annäherungsfunktion unterschieden.
Sicherheitsbeauftragte
Mitarbeiter, die sich besonders um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz direkt am Arbeitsplatz oder der Ausbildungsstätte kümmern.
Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsingenieure
Andere Bezeichnung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Besondere Gefahr
Besondere Gefahr ist gleichzusetzen mit dem Begriff `unmittelbar erhebli-che Gefahr†œ. Beide Begriffe bezeichnen eine Sachlage, bei der der Eintritt eines Schadens ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sehr wahrscheinlich ist oder sein Eintritt nicht mehr abgewendet werden kann und der Schaden nach Art oder Umfang besonders schwer ist.
Sozialgesetzbuch
Grundlegende Gesetze für die deutsche Sozialversicherung: Recht der Kranken- , Pflege- ,Renten- und Unfallversicherung sowie der Arbeitsförderung.
Sozialgesetzbuch VII
(SGB VII) Im Siebten Buch Sozialgesetzbuch sind unter anderem die Aufgaben der Unfallversicherung, des gesamten Präventionsbereiches sowie Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles festgelegt.
Technischer Aufsichtsdienst
Ingenieure und Techniker, Pädagogen, Psychologen und andere Fachleute der Unfallversicherungsträger, die unter anderem die Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beraten und überwachen.
Unfallkasse des Bundes
Ist zuständig für Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen und Betriebe des Bundes und eine Reihe weiterer Versicherter.
Unfallkassen der Gemeinden
Sind zuständig für Versicherte in den gemeindlichen Verwaltungen und Betrieben, in Privathaushalten, in Kindertageseinrichtungen und Schulen, deren Sachkosten von Gemeinden oder Gemeindeverbänden getragen werden.
Unfallkasse Post und Telekom
Ist der Unfallversicherungsträger für die Versicherten und die Mitgliedsbetriebe, die aus der früheren Deutschen Bundespost hervorgeggangen sind.
Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) werden nach § 15 SGB VII als Satzungsrecht erlassen und sind für Unternehmer und Versicherte rechtsverbindlich.
Unmittelbar erhebliche Gefahr
siehe 'Besondere Gefahr'
Unternehmer
Unternehmer ist nach § 136 SGB VII derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. Hierzu zählen insbesondere natürliche Personen, die Aktiengesellschaft, die GmbH, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, der eingetragene Verein, Bund, Länder und Gemeinden sowie Stiftungen und Anstalten d...
Unterweisung
Unterweisung ist die auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtete Erläuterung und Anweisung des Unternehmers für ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Versicherten, die durch praktische Übungen ergänzt werden kann.
Versicherte
Versicherte sind alle Personen, die nach den §§ 2ff. SGB VII den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen. Es handelt sich in der Regel um Personen, die in einem inländischen Unternehmen als Arbeitnehmer beschäftigt werden.Versicherte können auch Personen sein, die keine Beschäftigte im Sinne des staatlichen Arbeitsschutzrechts sind, z.B...