Kopie von `Psychiatrienetz - Begriffe im Umgang mit Behörden`
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Kategorie: Medizinisch > Psychiatrie
Datum & Land: 02/12/2009, De.
Wörter: 5
Antrag
Für eine Vielzahl der Sozialleistungen gilt, dass sie erst auf Antrag gewährt werden. Für einige Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Arbeitslosengeld) sind jeweils spezielle Antragsvordrucke auszufüllen. Andere Sozialleistungen können formlos beantragt werden (z.B. Leistungen der Pflegeversicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Einglieder...
Bescheid
Schreiben einer Behörde (dazu gehören auch die Sozialleistungsträger), in denen die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung einer beantragten Leistung mitgeteilt wird.
Ermessensentscheidung
Über die Gewährung etlicher Sozialleistungen, z.B. Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, wird im Rahmen des "Ermessens" entschieden. Dabei ist zunächst zu klären, ob die Betroffenen (Antragsteller) die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, muss in einem weiteren Schritt darüber entschieden werden, wie die Lei...
Rechtsbehelfsbelehrung
Bescheide über die Gewährung oder Ablehnung einer Sozialleistung müssen eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, in der auch eine Widerspruchsfrist angegeben ist. Fehlt diese Belehrung, beträgt die Frist zum Einlegen eines Widerspruchs ein Jahr.
Widerspruch
Gegen Bescheide (zum Beispiel der Krankenkasse, der Arbeitsagentur oder des Sozialamts) kann innerhalb der angegebenen Fristen (in der Regel ein Monat ab Zugang) schriftlich bei der Behörde Widerspruch eingelegt werden. Da die Zeiten manchmal recht knapp bemessen sind, genügt für einen fristgerechten Widerspruch zunächst ein formloses Schreiben nac...