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Öffnungsrecht

Öffnungsrecht Logo #42000 Als Öffnungsrecht wurde im Mittelalter das Recht eines Lehnsherrn, genauer gesagt eines Territorial- oder Schutzherrn bezeichnet, das ihm im Kriegs- oder Fehdefall die unentgeltliche Nutzung eines befestigten Hauses (Festes Haus) oder sogar einer Stadt erlaubte, um auf diese Art einen militärischen Stützpunkt zu besitzen. Der Öffnungsgeber rä...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Öffnungsrecht

Öffnungsrecht

Öffnungsrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Öffnungsrecht, des -es, plur. die -e, das Recht, nach welchem der Besitzer eines Schlosses gehalten ist, dasselbe dem Lehensherren zu allen Zeiten, oder auch nur in einigen Fällen zu öffnen, d. i ihm den freyen Zugang zu demselben zu verstatten; Jus aperturae.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_3_0_323
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