
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Tenorierung bei nicht fälligen Forderungen darf die Klage in diesem Fall nicht als endgültig unbegründet abgewiesen werden (BGHZ 127, 254, 259; BGHZ 140, 365); sondern muss als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden. Allerdings reicht es aus, wenn sich diese Einschränkung aus den Gründen ergi...
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