
Dazu gehören: 1. Kreditlinie n (Creditfacilities); 2. nicht in Anspruch genommene Überziehungslinien (Undrawn-Overdraftfacilities). Zugesagte Fazilität en wie etwa Kredit - oder Überziehungslinien stellen keine bindenden Verpflichtungen der zusagenden Banken dar. Da es der Bank freisteht, die Zusage bei einer Bonitätsverschlechterung zurückzu...
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