[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. 1. Ein beträchtliches Gewicht habend, schwer im eigentlichsten Verstande; eine seltene Bedeutung, welche nur noch zuweilen in der höhern Schreibart vorkommt, wofür doch das eben so seltene gewichtig schicklicher wäre, um die Zweydeutigkeit mit den folgenden Bedeutu...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_1_1967

(Text von 1910) Interessant
1). Anziehend
2). Wichtig
3). Anziehend gilt sowohl von dem, was sinnliches, wie von dem, was geistiges Wohlgefallen erregt,
interessant (s. d. folg. Art.) nur von dem letzteren; es bezeichnet nur das, was in uns das Verlangen erregt, es geistig zu genießen, genauer zu erk...
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(Text von 1910) Triftig 1). Erheblich 2). Wichtig 3). Triftig (von treffen) ist das, was trifft, d. h. nachdrücklich und mit Bestimmtheit wirkt, z. B. triftige Gründe, eine triftige Entschuldigung usw. Erheblich (von erheben
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(Text von 1910) Bedeutend
1). Beträchtlich
2). Erheblich
3). Wichtig
4). Bedeutend nennt man eigentlich das, was durch Deuten etwas kundgibt, was auf ein anderes zurückweist, namentlich das Sinnliche, Körperliche, das etwas Geistiges in sich verbirgt, das Besondere, das auf ein Allgemeines hindeutet. ...
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