[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Eigentlich, einen Bau, ein Gebäude vor etwas aufführen, andere dadurch abzuhalten; in welcher eigentlichen Bedeutung es doch wenig vorkommt. Üblicher ist es, e. im figürlichen Verstande. Einem Dinge vorbauen, Veranstaltungen treffen, daß es nicht geschehe. Einer Krankh...
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