[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Vorauszahlung, plur. die -en, von der R. A voraus zahlen, die Zahlung, welche voraus, vor Empfang der Waare geschiehet, die Pränumeration.
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Abschlagsbetrag, der im Abschlagsplan festgelegt ist. Eine Vorauszahlung wird nicht nach, sondern vor einer erbrachten Leistung des Versorgungsunternehmens geleistet.
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Ein im Kontrakt vereinbarter Betrag, der üblicherweise zu Beginn der Kontraktlaufzeit gezahlt wird und gegen den die später anfallenden Royalties verrechnet werden. Siehe auch 'garantierte Vorauszahlung' und 'rückzahlbare Vorauszahlung'.
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Geldbetrag, der von den Zollbehörden in der Europäischen Gemeinschaft sofort nach Erhalt des Antrags auf Ausfuhrerstattung an einen gezahlt wird. Der Standardvorgang sieht die Erstattungszahlung der Zollbehörden am Monats- oder Quartalsende vor. Grundlage für die Vorauszahlung ist die Pro-forma-Rechnung.
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Vorschußleistung eines Debitors zu anfallenden Nebenkosten, z.B.: Vorauszahlung zur Hausreinigung Vorauszahlung zur Wasserversorgung Vorauszahlung zu Heizkosten
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Zahlung, die vorab für eine (Darlehens-)Forderung geleistet wird. Vorauszahlungen führen zur Erzeugung von Vorauszahlungsbewegungen und -buchungen. Die zugeordneten Planbewegungen werden automatisch gekennzeichnet, um die Verrechnung bei der späteren Sollstellung zu gewährleisten.
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Bezeichnung für die Entrichtung der Beförderungsgebühr einer Postsendung im Voraus durch den Absender.
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