[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. verbinden, vereinigen, vermischen. 1. Im eigentlichen und weitesten Verstande, in welchem es im Hochdeutschen veraltet ist, aber noch bey den ältern Oberdeutschen Schriftstellern häufig vorkommt. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ehelich verbinden. Seine Tochter j...
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