
Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist. == Arten von Vereinen unter verschiedenen Gesichtsp...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verein

ist eine Vereinigung mehrerer Personen zu einem bestimmten Zweck. Im Privatrecht ist der V. eine auf eine gewisse Dauer berechnete Personenvereinigung mit körperschaftlicher Verfassung, die im Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist. Vereine gibt es bereits im altrömischen Recht (lat. collegium [ N. , sodalitas [ F.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Verein, des -es, plur. die -e, ein von dem Zeitworte vereinen nur im Oberdeutschen übliches Hauptwort, für Vereinigung, Verbindung, Bund Wie sy dann ein Verein Zusammen hetten gemacht, Theuerd. Kap 24. Im Deutschen Staatsrechte kennt man die Churfürstlichen Vereine oder die Churvereine...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_228

V. ist eine freiwillige auf Dauer angelegte Vereinigung von Personen zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks; er steht unter dem Schutz von Art. 9 Abs. 1 GG. Die Ziele von V. können gemeinnützigen, religiösen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakter haben (Sport-V., Kultur-V. etc.) oder wirtschaftlicher und materieller Art sein (z.B. Inkass...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Vereinigung mit regelmäßigen Spielabenden. Vereine, die Mitglied bei einem Skatverband sind (siehe DSkV, ISPA) sind berechtigt, an Veranstaltungen, die der Skatverband ausrichtet, teilzunehmen (z.B. Liga, Einzelmeisterschaft, Mannschaftsmeisterschaft, Pokalspiele).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40140

Der Verein ist eine Verbindung mehrerer Personen zur Erzielung eines gemeinsamen Zwecks, die auf Dauer angelegt ist. Zur Beurteilung der Steuerfolgen muss grundsätzlich zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen unterschieden werden, da jeweils unterschiedliche Steuerfolgen greif...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Von einem nichtrechtsfähigen Verein spricht man, bei einem Zusammenschluss mehrerer Personen, die unter einheitlichem Namen einen einheitlichen Zweck verfolgen, und dessen bestehen nicht vom Wechsel der Mitglieder abhängig ist. Die Abgrenzung zur BGB-Gesellschaft muss dabei über den (mutmaßlichen) Willen der Mitglieder erfolgen (Grunewald, Gese...
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https://www.lexexakt.de/glossar/nichtrechtsfaehigerverein.php

Mit Verein wird ein Zusammenschluss von Personen, unter einem einheitlichen Namen mit einem gemeinsamen Zweck bezeichnet, der vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist und im Unterschied zur BGB-Gesellschaft, die Möglichkeit zur Rechtsfähigkeit besitzt. Im einzelnen unterscheidet das BGB zwischen zwei Formen: der Grundform dem rechtsfähigen ein...
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https://www.lexexakt.de/glossar/verein.php

Bezeichnung für einen Zusammenschluß von Leuten, die ein gleiches Interesse verfolgen, um z. B. auf diesem Wege gemeinsam einem Hobby o.ä. nachgehen zu können.
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https://www.phila-lexikon.de/

Ein Verein ist eine Vereinigung von Personen zu einem besonderen Zweck. Das können Sport-, Kunst-, Musik-, Sprach- oder Kulturvereine sein. Die Palette ist schier unbegrenzt. Es wird zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen unterschieden. Die Rechtsfähigkeit erlangt ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Ges......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verein/verein.htm

ein Untertypus der rechtlichen Personenvereinigung zur Erreichung gemeinsamer Zwecke, dessen Geschäftsführung und Vertretung besonderen Organen übertragen ist und dessen rechtlicher Bestand vom Wechsel seiner Mitglieder unabhängig ist (sog. körperschaftliche Verfassung ). Nach ihrem Zweck gibt es z. B. politische, religiöse, kulturelle,...
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https://www.wissen.de//lexikon/verein
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