
Auch: fiduziarisches Pfandindossament . I. Ggs. z. offenen Pfandindossament handelt es sich um ein normales Vollindossament , das also keine Pfandklausel aufweist. Es macht den Indossatar nach aussen zum Eigentümer des Wechsel s bzw. zum Gläubiger der Wechselforderung. Dagegen ist er im Innenverhältnis lediglich treuhänderischer Wechseleige...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verdecktes-verstecktes-pfandindoss
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