[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. vermittelst eines Bundes oder Bündnisses vereinigen, ein nur noch im Oberdeutschen gangbares, und unmittelbar von Bund abgeleitetes Wort, wofür im Hochdeutschen das allgemeinere verbinden üblich ist. Die verbündeten Städte, die verbundenen.
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