
(lat. [M.]) ist seit dem altrömischen Recht der Gebrauch z. B. des Ersitzenden. Lebt eine Frau ein Jahr mit einem Mann ununterbrochen in gültiger Ehe, so erlangt der Mann (durch u.) die Gewalt über sie (lat. uxor [F.] in manu). Im klassischen römischen Recht wird u. zu einem beschränkten dinglichen Recht.Kaser §§ 19 II 1, 29 II, 58 V 2c; Sö...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Usus der, Brauch, Sitte, Gewohnheit; auch fortgesetzte Ausübung eines Rechtes oder Brauches, Gebrauchsrecht.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gebrauch
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42162
Usus
En: use Etymol.: latein. Gebrauch, Verwendung; z.B. pharm ad
usum pr
oprium: zum eigenen Gebrauch (Anmerkung auf Rezeptformular).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Usus (lat.), Gebrauch, Herkommen; daher usuell, gebräuchlich. Im römischen Recht ist U. eine persönliche Dienstbarkeit, vermöge deren dem Berechtigten (usuarius) die Benutzung (Gebrauchsrecht) einer fremden Sache für seine Person, mithin ohne das Recht der ûberlassung der Ausübung an einen andern und mit Beschränkung auf die Bedürfnisse de...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.