Unzumutbare Härte isD 1565 Abs. 2 BGB Bedeutung

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unzumutbare Härte isD 1565 Abs. 2 BGB

unzumutbare Härte isD 1565 Abs. 2 BGB Logo #42834Eine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB als Voraussetzung für eine Scheidung vor Ablauf eines einjährigen Trennungsjahres liegt vor, wenn ein besonnener Dritter angesichts auf das Verhalten des anderen Partners ohne das Trennungsjahrung abzuwarten mit einer Scheidung reagieren würde. Beispiele: 1. A ist mit B verheiratet. A ist A...
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