[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. nicht gemessen, so wohl im eigentlichen Verstande, als auch in einigen figürlichen Ungemessene Frohndienste, unbestimmte, welche der Grundherr nach Gutdünken auflegen kann, im Gegensatze der gemessenen oder bestimmten. Zuweilen auch für uneingeschränkt. Eine ungeme... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_821