
Auch: Verwaltungstreuhand . Gekennz. durch ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Treugeber s an dem Treugut . Der Treugeber hat in Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung in das Treugut bestimmte Rechtsbehelfe zur Verfügung . Diese Art von Treuhandverhältnis liegt auch z. B. bei den Treuhänder n bei Pfandbriefbank en vor. Ggs.: eigennü...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/uneigennuetzige-treuhand/uneigennu
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