[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Eigentlich, vernichten, des Daseyns berauben, verwüsten, zerstören; eine im Hochdeutschen größten Theils veraltete Bedeutung, in welcher vertilgen noch in einigen Fällen üblich ist. (S. auch Austilgen) Eine Feuersbrunst tilgen. Das Ungeziefer ist nicht zu tilgen. Das ...
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Tilgen, Familiennamenforschung: metronymische Bildung (schwacher Genitiv) zu Tilg(e) (Tilch).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

(Text von 1910) Tilgen
1). Vertilgen
2). Zerstören
3). Ausrotten
4). Vernichten
5). Man
tilgt etwas, sofern man ihm seine Kräfte nimmt, so daß es nicht mehr wirken kann, z. B. eine Schuld, einen Aufruhr
tilgen; man
vertilgt es, sofern man dem Dasein desselben völlig ei...
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