
Die Teilungserklärung ist ein Rechtsbegriff des deutschen Wohnungseigentumsrechts und in {§|8|woeigg|juris} Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Danach handelt es sich um die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, die mit Sondereigentum ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungserklärung

Der Eigentümer kann mittels der Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt (vgl. Grundbuch) das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise aufteilen, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen verbunden ist. Wesentlicher Inhalt einer Teil...
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Deutsches Recht Es existieren zwei Vorgänge, um Wohnungseigentum zu begründen: Vertragliche Einräumung nach § 3 WEG Teilung nach § 8 WEG Der zweite Vorgang bedarf einer Teilungserklärung, die über das Grund buchamt beantragt und bewilligt wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Der Teilungserklärung ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Baubehörde und der Aufteilungsplan mit den eingezeichneten und nummerierten Sondereigentumseinheiten beizulegen. Die Teilung wird mit der Anlage der Wohnungsgrundbücher wirksam. Der Besitzer eines Grundstückes wird, wenn er beabsichtigt einzelne Eigentumswohnungen zu...
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https://www.harald-valter-immobilien.de/lexikon/

Der Besitzer eines Grundstückes wird, wenn er beabsichtigt einzelne Eigentumswohnungen zu veräußern, durch eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum in Miteigentumsanteile aufteilen und jeden Anteil mit dem Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen in ei...
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Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Haus in verschiedene von einander getrennte Wohnungen geteilt wird. Die Teilung wird mit der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern wirksam. Dadurch ist es möglich, diese Miteigentumsanteile ...
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