
Beleg, der eine falsche Rechnung in der Buchhaltung ausgleicht. Der Storno kann z.B. eingesetzt werden, wenn die Preisfindung in einer Rechnung falsch war. Der Storno löst eine Gegenbuchung für die falsche Rechnung in der Buchhaltung aus. Außerdem wird der Fakturastatus des zugrundeliegenden Vorgangs oder der zugrundeliegenden Lieferung zurückg...
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Kann in einer Billing Engine Application (BEA) eine der folgenden Stornoarten bezeichnen: Teilstorno Vollstorno
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Das Storno bezeichnet die vorzeitige, anomale, d.h. nicht dem Versicherungsvertrag entsprechende Aufhebung oder Kündigung eines Versicherungsvertrages. Im Lebensversicherungsbereich wird der dabei evtl. zur Auszahlung kommende Betrag 'Rückkaufswert' oder auch 'Rückvergütung' genannt. siehe unter Rü
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Stọrno der oder das, Stornierung, das Rückgängigmachen eines Auftrags (Bestellung, Vertrag) oder einer unrichtigen Buchung (Stornobuchung).
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Annullierung einer vorgenommenen Buchung bzw. valutagerechte Rückbuchung (Stornierung).
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Storno ist die Kurzform von Stornierung und bedeutet im Rechnungswesen die Rückabwicklung einer Buchung. Das Storno erfolgt hier durch eine Gegenbuchung. Auch eine Rechnung kann storniert werden. Dabei wird die ursprüngliche Rechnung rückgängig gemacht, was dem Rechnungsempfänger mit einem Stornobeleg bekanntgegeben wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Storno ist die Kurzform von Stornierung und bedeutet im Rechnungswesen die Rückabwicklung einer Buchung. Das Storno erfolgt hier durch eine Gegenbuchung. Auch eine Rechnung kann storniert werden. Dabei wird die ursprüngliche Rechnung rückgängig gemacht, was dem Rechnungsempfänger mit einem Stornobeleg bekanntgegeben wird.
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(it.) ursprünglich in der Buchführung: Ausgleich eines irrtümlich eingetragenen Postens durch Gegenbuchung. In erweitertem Sinne im Versicherungswesen: Aufhebung bzw. Erlöschen des Vertrages durch Kündigung (vorzeitiges Storno) oder durch Eintritt des Versicherungsfalles, z.B. Tod oder Ablauf (natü...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Storno (Ritorno), s. v. w. Ristorno (s. d.).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Annullierung einer Buchung durch Einsetzen des gleichen Betrags auf der Gegenseite des Kontos.
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https://www.wissen.de//lexikon/storno
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