
Stockwerkseigentum bedeutet verbüchertes (also im Grundbuch eingetragenes) Eigentum an einem Stockwerk in einem Haus, das kein Superädifikat ist. Stockwerkeigentum nach gegenwärtig geltendem Recht gibt es in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Zu unterscheiden davon ist das altrechtliche Stockwerkeigentum nach dem jeweiligen früheren...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Stockwerkseigentum

ist das besondere Eigentum an einem Teil eines Hauses. Im Gegensatz zum römischen Recht erscheint es im Mittelalter seit dem 12. Jh. Am Ende des 19. Jh.s wird seine Neubildung ausgeschlossen. In der zweiten Hälfte des 20. Jh.s tritt das Wohnungseigentum an seine Stelle.Kaser § 26 III 3; Hübner; Ackermann, F., Über Stockwerkseigentum, Diss. jur...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

english: freehold flat Stockwerkseigentum ist ein ideeller Vorläufer des Wohnungseigentums. Im Rahmen der Vertragsfreiheit konnte vor Inkrafttreten des BGB und der Grundbuchordnung in einigen Ländern des Deutschen Reiches (z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen) Stockwerkseigentum begründet werden. Am 1.1.1900 bestehendes Stockwerkseigentum kon...
Gefunden auf
https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Sondereigentum an einzelnen Stockwerken eines Gebäudes im früheren deutschen und z. T. im ausländischen Privatrecht (z. B. Wallis); nach dem BGB unzulässig, in der Bundesrepublik Deutschland seit 1951 wieder als Wohnungseigentum.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/stockwerkseigentum
Keine exakte Übereinkunft gefunden.