
Ein stiller Teilhaber oder Gesellschafter wird am Gewinn eines Unternehmens beteiligt, ohne öffentlich in Erscheinung zu treten. Je nach Regelung im Gesellschaftsvertrag kann er auch bis in der Höhe seiner Einlage am Verlust beteiligt sein.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Die stille Beteiligung unterteilt sich in typisch stille und atypisch stille Beteiligung. Bei der typisch stillen Beteiligung wird der Beteiligungsgeber bei Verlusterwirtschaftung des Beteiligungsnehmers nicht beteiligt, bei der atypisch stillen Beteiligung ist dies der Fall. Die typisch stille Beteiligung der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH ist d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42255

Eine stille Beteiligung wird dann vereinbart, wenn ein Kapitalgeber als Gesellschafter eine Einlage in dessen Vermögen leistet. Diese Einlage stärkt somit unmittelbar die Eigenkapitalbasis, jedoch behält der Unternehmer seine Handlungsfreiheit in Bezug auf unternehmerische Entscheidun...
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https://www.finanzen-lexikon.de/lexikon/stille_beteiligung.htm

Beteiligung an einem Unternehmen, bei der der Geldgeber nach außen nicht in Erscheinung tritt und auch kein Eintrag ins Handelsregister erfolgt. Die Einlage geht in das Vermögen des Unternehmens ein, die Rechte des stillen Gesellschafters regeln der Gesellschaftsvertrag und das Handelsgesetzbuch (HGB).
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