
(lat. [ F.] ) ist seit dem altrömischen Recht das Versprechen (Gelöbnis) oder die daraus entstehende Verpflichtung. Von hier aus wird die s. eine der drei Formen der Bürgschaft. Auf ein Vertragsangebot (lat.) spondesne (versprichst du?) wird die Antwort (lat.) spondeo (ich verspreche) gegeben.Kaser §§ 7 III, 32 II, 57 II, 58 III; Söllner §§...
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Mit sponsio wird im römischen Recht eine Form des Bürgschaftsvertrages bezeichnet, den nur römische Bürger abschließen konnten und der eine in Form der Stipulation errichtete Hauptschuld voraussetzte.
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