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Spielbankabgabe

Spielbankabgabe Logo #42000 Die Spielbankabgabe ist eine Steuer, die von den Betreibern öffentlicher Spielbanken in der Bundesrepublik Deutschland zu entrichten ist. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Differenzbetrag aus den Einsätzen und Gewinnen der Spieler. Sie beträgt ungefähr 80 Prozent der Bruttospielerträge. Die Spielbankabgabe ist eine sehr alte Steuer, ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Spielbankabgabe

Spielbankabgabe

Spielbankabgabe Logo #42134Spielbankabgabe, eine nach der Spielbankverordnung vom 27. 7. 1938 von Betreibern öffentlicher Spielbanken anstelle der sonst zu zahlenden Einkommen-, Umsatz- und Lotteriesteuer zu entrichtende Abgabe. Die Spielbankabgabe beträgt in der Regel 80 % der Bruttospielerträge und fließt den Länder...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Spielbankabgabe

Spielbankabgabe Logo #42871eine Steuer besonderer Art, der der Betrieb öffentl. Spielbanken nach der Spielbankverordnung vom 27. 7. 1938 unterliegt; der Spielbankunternehmer ist dafür von den laufenden Steuern vom Einkommen, Vermögen u. Umsatz sowie von der Lotteriesteuer u. der Gesellschaftsteuer befreit. Die S. beträgt im allg. 80% der Bruttospielerträge.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/spielbankabgabe
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