
Retorsion (aus dem lat. PPP retortum des Verbs retorquere ‚zurückdrehen‘, also wörtlich „zurückgedreht“) bezeichnet in der Philosophie eine Argumentationsfigur, die verschiedene Aussagen einer Argumentation gegen ihre expliziten Schlussfolgerungen wendet. Der Begriff entlehnt sich dem völkerrechtlichen Prinzip der Retorsion, nachdem be...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Retorsion
[Völkerrecht] - Retorsion im völkerrechtlichen Sinn bezeichnet eine Reaktion eines Völkerrechtssubjektes (vor allem eines Staates) mit grundsätzlich zulässigen Mitteln auf gegen es gerichtete feindliche Handlungen. Die Retorsion ist damit ein Spezialfall des Talion. Retorsionen werden insbesondere im Bereich der intern...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Retorsion_(Völkerrecht)

Retorsion die, Strafrecht: allgemein die Vergeltung; besonders die sofortige Erwiderung von Beleidigungen (§ 199 StGB), ermöglicht dem Gericht das Absehen von der Strafe beziehungsweise Strafmilderung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Retorsion die, Völkerrecht: die Vergeltung für eine nicht rechtswidrige, doch unfreundliche Handlung eines Staates durch eine entsprechende Maßnahme, z. B. Einfuhrsperre.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Retorsion (= Vergeltung) wird ein Eingriff in den Rechtskreis eines anderen, zur Wiedergutmachung eines durch ihn zugefügten Unrechts bezeichnet. Völkerrecht Mit Retorsion wird im Völkerrecht die Reaktion eines Völkerrechtssubjekts mit grundsätzlich zulässigen Mitteln auf ihm vorher zugefügtes Unrecht bezeichnet. Solche Mittel sind z.B. ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/retorsion.php

Retorsion (lat.), die Erwiderung nachteilige Anordnungen der einen Staatsregierung durch gleichfalls benachteiligende Maßregeln seitens einer andern. Die R. ist der Veranlassung und dem Zweck nach mit den Repressalien (s. d.) verwandt, unterscheidet sich aber insofern von ihnen, als letztere die Erwiderung einer ungerechten Handlung sind, während...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Vergeltung eines zwar nicht rechtswidrigen, aber unfreundlichen Akts mit einem gleichen Verhalten (anders Repressalie ), z. B. Ausweisung von Journalisten gegen Sperrung des fremden Nachrichtenbüros u. Ä. Die Retorsion wird häufig angewendet bei und mit wirtschaftlichen Maßnahmen.
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