
Unter Rechtsobjekt oder Rechtsgegenstand versteht man (insbesondere im Sachenrecht) den Gegenstand, auf den sich ein subjektives Recht bezieht oder an dem es besteht. Rechtsobjekt ist damit der Oberbegriff zu == Siehe auch == == Weblinks == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsobjekt

Die Rechtsobjekte sind die Gegenstände (z.B. Sachen wie Kraftfahrzeuge, Gebäude usw.) auf die sich Rechte beziehen. Die Träger von Rechten und Pflichten sind im Gegensatz dazu die Rechtssubjekte.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsobjekt.php
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