
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von (subjektiven) Rechten und Rechtspflichten zu sein. Als solches Rechtssubjekt kommen neben Personen im juristischen Sinn auch andere Gebilde in Betracht, insbesondere Gesamthandsgemeinschaften. == Einzeldarstellungen == Die Rechtsfähigkeit in einzelnen Rechtsordnungen: == Einzelnachweise == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfähigkeit
[Deutschland] - Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, {§|1|bgb|juris} BGB. Im Gegensatz zu einem rechtsfähigen Rechtssubje...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfähigkeit_(Deutschland)
[Liechtenstein] - Die Rechtsfähigkeit wird in Liechtenstein durch Art. 9 Abs. 1 PGR geregelt. Dieser bestimmt: „Rechtsfähig ist jedermann“. „Für alle Menschen (natürlichen Personen) besteht demgemäss in den Schranken der Rechtsordnung die gleiche Fähigkeit, privatrechtliche Rechte und Pflichten zu haben“ (Art ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfähigkeit_(Liechtenstein)
[Österreich] - Die Rechtsfähigkeit in Österreich beschreibt die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Eigenschaft hat jede natürliche Person, unabhängig von Alter und Geisteszustand, d.h., jeder ist rechtsfähig. So kann zum Beispiel auch ein zwei Monate alter Säugling Erbe und so...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfähigkeit_(Österreich)

ist die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten (z. B. Eigentum) und Pflichten (z. B. Steuerschuld) zu sein. Eine allgemeine gleiche R. ist bis in das 19. Jh. nicht anerkannt. Vielmehr sprechen alle ständischen Gesellschaften Rechte in unterschiedlicher Weise zu oder ab. Im Laufe des 19. Jh.s setzt sich die Vorstellung der allgemeinen gleiche...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von subjektiven Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt eines Menschen und endet mit dessen Tod. Sie ist zu unterscheiden von der Fähigkeit, durch eigenes rechtserhebliches Handeln Rechte und Pflicht...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

ist im Unterschied zur Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit der natürlichen Person beginnt mit Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod. Jedoch hat auch der Ungeborene schon vor Geburt ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; zu unterscheiden von der Handlungsfähigkeit. Rechtsfähig ist jeder Mensch und jede juristische Person. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod (Leibesfrucht). Jur...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ein Mensch ist rechtsfähig, wenn er Träger von Rechten und Pflichten ist. Somit sind alle Menschen (also die natürlichen Personen) rechtsfähig. Darüber hinaus können auch juristische Personen (private und öffentliche) rechtsfähig sein. So zum Beispiel eingetragene Vereine, die GmbH, die AG oder die Genossenschaft u.a. Die Rechtsfähigkeit d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Ein Mensch ist rechtsfähig, wenn er Träger von Rechten und Pflichten ist. Somit sind alle Menschen (also die natürlichen Personen) rechtsfähig. Darüber hinaus können auch juristische Personen (private und öffentliche) rechtsfähig sein. So zum Beispiel eingetragene Vereine, die GmbH, die AG oder die Genossenschaft u.a. Die Rechtsfähigkeit d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

R. bedeutet, selbständiger Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähig sind alle natürlichen und juristischen Personen (hierzu Kapitalgesellschaften). Personengesellschaften haben dagegen keine eigene R., wobei das Handelsgesetzbuch den Personenhandelsgesellschaften eine beschränkte R. ein...
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https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

Jene Person, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein kann ist rechtsfähig. Als rechtsfähig versteht man jede natürliche Person von der Geburt bis zum Tode und Personengesellschaften und juristische Personen.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/r/rechtsfaehigkeit.php

Rechtsfähigkeit. Mit Ausnahme derjenigen, die der Aberacht, der vollen Friedloserklärung (s. Acht) verfallen waren, war prinzipiell jede Person Gegenstand des ma. Rechts, wenn auch - je nach Stand, Alter, Geschlecht, Religion, Vermögen, Privilegierung - in höchst unterschiedlichen Graden. Voll recht...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

ist im Unterschied zur Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit der natürlichen Person beginnt mit Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod. Jedoch hat auch der Ungeborene schon vor Geburt bestimmte Rechte (Erbfall, Unterhaltsans.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/rechtsfaehigkeit/rechtsfaehigkeit.

die Fähigkeit, Träger von subjektiven Rechten und Pflichten, z. B. Eigentümer eines Grundstücks oder Schuldner eines Kaufpreises, zu sein. Die Rechtsfähigkeit wird heute von allen natürlichen Personen mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) erworben, von juristischen Personen durch Erfüllung fest umrissener gesetzlicher Vorausse...
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https://www.wissen.de//lexikon/rechtsfaehigkeit
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