
ist das bereits dem klassischen römischen Recht bekannte schriftliche Empfangsbekenntnis des Gläubigers einer Schuld.Kaser § 53 I 1; Dilloo, W., Die Quittung, Diss. jur. Berlin 1895; Dryander, G., Die rechtliche Bedeutung der Quittung, Diss. jur. Greifswald 1899
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[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Quittung, plur. die -en, ein schriftliches Bekenntniß über eine empfangene Zahlung. Jemanden eine Quittung geben. Eine Quittung ausstellen. Es ist das Verbale von dem im Hochdeutschen veralteten quitten, quittiren, wofür ehedem auch Quittanz, aus dem Französ Quittance, Italiän. Quitt...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_5_0_199

Schriftlich verfasster Beleg, auf dem ein Gläubiger den Erhalt einer Forderung bestätigt. Der Begriff ist in § 368 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legal definiert. Das Quittieren ist kein Vertrag, sondern eine bloße Wissenserklärung. Der Gläubi...
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(Netzwerk) In der Datenübertragung eine Art Bestätigung, die der Empfänger dem Sender zur Bestätigung des einwandfreien Empfangs übermittelt. Dadurch wird verhindert, dass der Sender mehr Daten überträgt, als der Empfänger verarbeiten kann.
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https://www.bergt.de/lexikon/

(acknowledgement) Empfangsbestätigung (die Bestätigung des ordnungsgem䟥n Empfangs durch den Empfänger).
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=Q&id=18875&page=1

(acknowledgement) Empfangsbestätigung (die bestätigung des ordnungsgemen Empfangs durch den Empfänger).
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=Q&id=18875&page=1

In der EDV: Mit der so genannten Quittung wird bei der Datenfernübertragung die erfolgreiche Übermittlung eines Datenpaketes von der Zielseite bestätigt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40004

Quittung Steuernachricht, die den Empfang einer vorhergehenden Nachricht positiv oder negativ bestätigt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40006

ist ein schriftlicher Beleg, auf dem der Gläubiger dem Schuldner den Erhalt der Leistung bestätigt. Der Schuldner hat einen Rechtsanspruch auf eine Quittung, nachdem er geleistet hat. Geregelt in §§ 368 ff BGB.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Quittung: Quittung: Beispiel für den Inhalt einer beweisfähigen Barzahlungsquittung Quittung, Recht: schriftliches Empfangsbekenntnis des Gläubigers, die geschuldete Leistung erhalten zu haben. Der Schuldner hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Quittung; die Kosten hat in der Regel...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schriftliche Bescheinigung über den Empfang einer Zahlung oder Sachleistung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Bestätigung über die Ausführung einer Anweisung. Löst typischerweise eine Änderung des Lagerabbildes (->) aus.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42546

Vom Empfänger schriftlich ausgestellte, rechtsgültige Empfangsbescheinigung für eine erhaltene Leistung.
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Nach § 368 BGB ist der Gläubiger einer Leistung (zum Beispiel ein Verkäufer) verpflichtet, auf Verlangen des Schuldners eine Quittung zu erteilen.
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Die Quittung ist ein Beleg für eine geleistete Zahlung. Um eine Zahlung zu quittieren existieren im Handel Vordrucke, in welcher der Zahlungsvorgang eingetragen werden kann. So ist zu vermerken, von wem und für welchen Zweck eine Zahlung geleistet wurde. Die Währung, der Gesamtbetrag in Zahlen sowie in Worten, deren Nettowert, der anzuwendende M...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Die Quittung ist ein Beleg für eine geleistete Zahlung. Um eine Zahlung zu quittieren existieren im Handel Vordrucke, in welcher der Zahlungsvorgang eingetragen werden kann. So ist zu vermerken, von wem und für welchen Zweck eine Zahlung geleistet wurde. Die Währung, der Gesamtbetrag in Zahlen sowie in Worten, deren Nettowert, der anzuwendende M...
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ist ein schriftliches Empfangsbekenntnis des Gläubigers, die Leistung des Schuldners als Erfüllung erhalten zu haben. Auf die Qu. hat der Schuldner einen Rechtsanspruch (§ 368 BGB); er hat regelmäßig die Kosten der Q. zu tragen (§ 369 BGB). Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse daran, daß die Q. in anderer Form erbracht wird, so kann e...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/Q/Quittung.html

Die Quittung ist eine schriftliche Erklärung des Gläubigers mit dem Inhalt, dass er die geschuldete Leistung vom Schuldner empfangen hat. Gemäß § 368 BGB hat der Schuldner einen Anspruch auf eine Quittung, er trägt auch die Kosten dafür, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 369 BGB). Gemäß § 370 BGB gilt der Überbringer einer Quittun...
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https://www.lexexakt.de/glossar/quittung.php

Die Quittung ist eine Bestätigung für den Erhalt einer Dienstleistung oder Produktes. Sie ermöglicht es dem Schuldner zu beweisen, dass die Forderung erloschen ist. Verwechseln Sie die Quittung nicht mit Rechnung. Die Quittung bestätigt, dass Sie die Forderung, oder eben Rechnung, beglichen haben.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/q/quittung.php

Quittung (Empfangschein, Recepisse, lat. Apocha, franz. Quittance), Empfangsbekenntnis, namentlich das schriftliche Bekenntnis eines Gläubigers, daß dessen Schuldner seine Verbindlichkeit gegen ihn erfüllt habe. Eine vollständige Q. muß enthalten: die Erwähnung der Verbindlichkeit, das Bekenntnis der Erfüllung derselben, den Betrag der gezah...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Quittung
1). Schein
2). Empfangsschein
3). In einem
Scheine kann eine jede Tatsache, von welcher Art sie sein mag, bekannt werden; in einem
Empfangsscheine ist es der Empfang einer Sache, den der Aussteller desselben bekennt, in einer
Quittung (von mhd.
quit, los, le...
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https://www.textlog.de/37848.html

Empfangsbestätigung, Empfangsbekenntnis. Im Schuldrecht ist der Gläubiger auf Verlangen zur schriftlichen Quittungserteilung verpflichtet (§§ 368 – 370 BGB). – Ähnlich in Österreich nach §§ 1426 – 1430 ABGB; etwaige Kosten der Quittungserteilung trägt hier jedoch der Gläubiger (§ 1426). Ähnlich auch in der Schweiz...
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https://www.wissen.de//lexikon/quittung
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