
Qualifizierte Beteiligung: das direkte oder indirekte Halten von wenigstens 10 vH des Kapitals oder der Stimmrechte oder die Möglichkeit der Wahrnehmung eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschäftsführung eines Unternehmens, an dem eine Beteiligung gehalten wird;
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Nach KWG: wenn eine Person oder ein Unternehmen an einem anderen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar über ein oder mehrere Tochterunternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis mind. 10% des Kapital s oder der Stimmrecht e hält oder auf die Geschäftsführung des anderen Unternehmen s massgeblichen Einfluss ausüben kann. Anteile, die nich...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/qualifizierte-beteiligung/qualifiz
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