
Perzipieren (lat.), einnehmen, einernten, in geistiger Beziehung s. v. w. fassen, begreifen; im juristischen Sinn, die Früchte einer Sache ziehen. Für die juristische Lehre vom Fruchterwerb ist der Unterschied zwischen perzipierten und zu perzipierenden Früchten (fructus percepti und percipiendi) von Bedeutung (s. Früchte).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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