
Paraphernalgut [<lateinisch], lateinisch parapherna, bezeichnet im historischen Recht Vermögensstücke der Ehefrau, die nicht zu deren Mitgift gehörten und deren Verwaltung dem Ehemann oblag. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Vermögensstücke der Ehefrau, die nicht zu deren Mitgift gehören und deren Verwaltung dem Ehemann obliegt
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42227
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