Mit Nutznießung wurde das mittlerweile abgeschaffte Recht des Ehemanns auf Nutzung des Vermögens der Frau bezeichnet. Siehe aber auch unter dem davon zu unterscheidenden Begriff Nießbrauch. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/nutzniessung.php
(Deutschland) im bürgerlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Befugnis zur Gewinnung der Nutzungen des eingebrachten Guts der Frau durch den Ehemann im früheren Güterstand der Nutzverwaltung (bis 1. 4. 1953) bzw. des Kindesvermögens im Kindschaftsrecht; zu unterscheiden vom Nießbrauch. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/nutzniessung-deutschland
(Schweiz) im schweizerischen ZGB ein beschränktes dingliches Recht (Art. 745 ff.), ähnlich dem Nießbrauch. Nutznießung gibt es im schweizerischen Recht an beweglichen Sachen, Grundstücken, Rechten und am Vermögen. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/nutzniessung-schweiz