
Ein Nullum (vom lateinischen nullus, „gar kein“) ist altes Akademikerdeutsch für etwas Nichtiges. Ein juristisches Nullum ist ein Tatbestand oder eine Handlung, die rechtlich nicht oder nicht mehr existent ist und daher auch keinerlei Rechtswirkung entfaltet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Frist für einen bereits verfallene...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nullum

crimen sine lege nulla poea sine lege
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

crimen sine poena (lat.). Kein Verbrechen ohne Strafe.Liebs, D., Lateinische Rechtsregeln, 5. A. 1991, 145, Nr. 170
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Von einem nullum (lat. keiner/kein) sprechen Juristen, wenn ein Tatbestand oder eine Handlung rechtlich unerheblich ist bzw. keine Rechtsfolgen hat.
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https://www.lexexakt.de/glossar/nullum.php
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