Nullum Ergebnisse

Suchen

Nullum

Nullum Logo #42000 Ein Nullum (vom lateinischen nullus, „gar kein“) ist altes Akademikerdeutsch für etwas Nichtiges. Ein juristisches Nullum ist ein Tatbestand oder eine Handlung, die rechtlich nicht oder nicht mehr existent ist und daher auch keinerlei Rechtswirkung entfaltet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Frist für einen bereits verfallene...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Nullum

nullum

nullum Logo #42015crimen sine lege nulla poea sine lege
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

nullum

nullum Logo #42015crimen sine poena (lat.). Kein Verbrechen ohne Strafe.Liebs, D., Lateinische Rechtsregeln, 5. A. 1991, 145, Nr. 170
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

nullum

nullum Logo #42834Von einem nullum (lat. keiner/kein) sprechen Juristen, wenn ein Tatbestand oder eine Handlung rechtlich unerheblich ist bzw. keine Rechtsfolgen hat.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/nullum.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.