
Von notwendiger Verteidigung spricht man, wenn das Gesetz für ein Strafverfahren zwingend anordnet, dass der Anklagte einen Verteidiger hat. Hat er keinen Wahlverteidiger (= zugelassener Rechtsanwalt oder ein Rechtslehrer einer deutschen Hochschule), so wird ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Eine notwendige Verteidigung ist z.B. vorgesehen b...
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