[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit mehrern ungeschickten Hieben oder Stichen zu Boden legen, von lebendigen Geschöpfen Das gefangene Wild, gefangene Soldaten niedermetzeln lassen. Daher die Niedermetzelung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_956