
Kürzung eines Schadensersatzanspruchs, wenn bei einer Sachbeschädigung die Reparatur oder der Austausch der Sache zu einer Wertsteigerung führt, die ohne die Schädigung nicht eingetreten wäre. Der Schadensersatzanspruch ist nach den Grundsätzen der Vorteilsanrechnung zu reduzieren.
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