
Die Negativliste diente bis Ende 2009 der korrekten Zuordnung der Empfangsebenen nach AGF-Definition. Sie umfasste Sender, die an keinem Ort analog terrestrisch empfangbar waren.
Gefunden auf
https://www.agf.de/glossar/?name=n
negative listZur Kostendämpfung können in der gesetzlichen Krankenversicherung unwirksame und somit unwirtschaftliche Arznei- sowie Heil- und Hilfsmittel aus der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen werden. Die Zusammenstellung dieser unwirtschaftlichen Mittel durch R...
Gefunden auf
https://www.aok-bv.de/lexikon/n/index_00481.html

Verzeichnis von Waren, die nur in limitierten Mengen bzw. bis zu einem bestimmten Wert importiert werden können.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Nach § 34 Abs. 3 SGB V dürfen unwirtschaftliche Arzneimittel nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Als unwirtschaftlich gelten Mittel, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enth...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42246

Negativ/liste seit 1983 in Deutschland gültiges und immer wieder aktualisiertes Verzeichnis von Arzneimitteln, deren Verordnung auf Kosten gesetzlicher Krankenkassen nicht gestattet ist.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Die Negativliste legt fest, welche Arzneimittel nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42763

Zur Kostendämpfung können in der gesetzlichen Krankenversicherung unwirksame und somit unwirtschaftliche Arznei- sowie Heil- und Hilfsmittel aus der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen werden. Die Zusammenstellung dieser unwirtschaftlichen Mittel durch Rechtsverordnung des Bu...
Gefunden auf
https://www.industrie-lexikon.de/cms/lexikon/

Mit der Negativliste sollen unwirksame und damit unwirtschaftliche Arzneimittel von der Verordnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Wer dennoch ein Mittel, das auf der Negativliste aufgeführt ist, beansprucht, muss dafür selbst bezahlen. Die Negativliste soll bei Bedarf aktualisiert werden. Nach Auffassun...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/negativliste/negativliste.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.