
Von einer nachträglichen Anfechtung spricht bei der Möglichkeit Teile einer einheitlichen Verbundentscheidung in Ehesachen gemäß § 145 FamFG auch nach Ablauf der Frist anzufechten, wenn ein anderer Teil angefochten wurde. Beispiel: Es ergeht eine Verbundentscheidung über Scheidung, Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt und Zugewinn. Eine P...
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