(lat. [ N.] ) ist im römischen Recht einerseits der unentgeltliche Auftrag (Konsensualkontrakt), der eine Tätigkeit jeder Art betreffen kann, andererseits seit etwa der Zeitenwende die Dienstanweisung des Staatsoberhauptes (lat. [ Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html