
Leibzins (mhd. lipbete, manbete; auch 'Kopfsteuer', mlat. census de capite, capitagium). Als bezeichnendes Kriterium für Leibeigene galt die Verpflichtung, dass sie ihrem Herrn eine Personensteuer, den 'Leibzins', zu zahlen hatten. Der Leibzins war eher gering, er belief sich meist auf wenige Pfenni...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Leibzins , s. Bauer, S. 464.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

an die Person gebundene Abgabe des Unfreien, des Leibeigenen an seinen Herrn; meist gering; im späten Mittelalter abgeschafft oder in dingliche Abgabe verwandelt.
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https://www.wissen.de//lexikon/leibzins
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